Flottenerneuerungsprogramm mit Extrabonus von PacLease
Jetzt Förderprämie um 30 Prozent aufstocken.
Die Antragsstellung ist ab dem 26.01.2021 frei geschaltet.
Sie möchten von dem LKW-Flottenerneuerungsprogramm der Bundesregierung profitieren und Ihren Fuhrpark modernisieren? Dann handeln Sie schnell! Die Antragsstellung ist ab dem 26.01.2021 frei geschaltet.
DAF hat Ihnen die wichtigsten Fakten zusammengestellt und berät Sie gerne.
Fakten zum Flottenerneuerungsprogramm im Überblick
Die Bundesregierung unterstützt die Anschaffung von fabrikneuen Lkw, die die Anforderungen der aktuellen Abgasstufe Euro 6 erfüllen, wenn gleichzeitig ein alter Lkw der Abgasstufen Euro 0 bis 5 bzw. EEV verschrottet wird.
Die wichtigsten Fakten
Das Neufahrzeug muss der Fahrzeugklassen N2 oder N3 entsprechen und über eine zulässige Gesamtmasse von wenigstens 7,5 Tonnen verfügen. Dazu zählen auch Gas-Fahrzeuge. Das Programm erfasst auch den Erwerb elektro- oder wasserstoffbetriebener Nutzfahrzeuge.
Förderhöhe und Richtlinie
- Für die Verschrottung von Bestandsfahrzeugen der Euroklassen 0 bis 4 erhalten interessierte Unternehmen 10.000 Euro.
- Für die Euroklassen 5 sowie EEV 15.000 Euro als nichtzurückzuzahlenden Zuschuss.
- Die Verschrottung des alten Fahrzeugs müssen die Antragsteller bis spätestens Ende 2021 nachweisen.
- Überdies wird ein Zuschuss von bis zu 5.000 Euro für die Anschaffung intelligenter Trailer- Technologie (z.B. Technologien zur Reifendruckmessung oder zur digitalen Ansteuerung für Auflieger und Anhänger oder aerodynamische Anbauteile) gewährt. Voraussetzung: mindestens ein LKW muss getauscht werden für eine Trailertechnologie)
- Beispiele intelligenter Trailertechnologie: Reifendruckkontrollsystem; Digitale Achssteuerung; Aerodynamische Bauteile für Trailer.
- Die Zuschüsse gibt es sowohl für den Erwerb als auch für Leasing.
Informationen zur elektronischen Antragsstellung:
- Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Güterverkehr.
- Anträge können ab Dienstag, den 26. Januar 2021, um 9:00 Uhr bis spätestens Donnerstag, den 15. April 2021 eingereicht werden.
- Die Anträge sind ausschließlich in elektronischer Form mit allen erforderlichen Unterlagen über folgende Internetadresse einzureichen.
- WICHTIG: Die Antragsstellung erfolgt dem „Windhund-Prinzip“ und bedeutet, wenn keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen, wird das elektronische Antragssystem eingestellt!
- Die Richtlinie gilt bis zum 30. Juni 2021.
Wichtige Angaben bei Antragsstellung:
- Vorname und Familienname bzw. Name der Firma
- Bei natürlichen Personen Tag der Geburt
- Zuständiges Finanzamt sowie bei natürlichen Personen die steuerliche Identifikationsnummer nach § 139b AO, in allen anderen Fällen die
- Steuernummer.
- Angaben zum anzuschaffenden Neufahrzeug.
- Darüber hinaus hat der Antragsteller bei der Bewilligungsbehörde folgende Unterlagen unter Beachtung der oben genannten Fristen durch eine elektronische Kopie vorzulegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I des zu verschrottenden Bestandsfahrzeugs.
- Die für die Bearbeitung des Antrags erforderlichen Unterlagen sind ausschließlich über das bereitgestellte Portal zu übermitteln.
Das Ministerium knüpft die Förderung an einige Bedingungen:
- Das Neufahrzeug muss im Jahr 2021 produziert worden sein.
- Mit rollwiderstandsoptimierten Reifen ausgestattet sein. Diese müssen einen Rollwiderstandslabelwert A oder B aufweisen.
- Außerdem muss jeder Lkw über einen Abbiegeassistenten verfügen, der den Vorgaben des BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) erfüllt. Bitte beachten Sie, dass eine Bestätigung des nachträglichen Einbaus dem Antrag beigefügt werden muss. Abbiegehilfen sind nicht förderfähig!
- Die Förderung ist pro Antragstellung auf 800.000 Euro begrenzt.
- Der Zuschuss darf pro Neufahrzeug und dem im Zusammenhang mit dessen Erwerb verschrotteten Bestandsfahrzeug nur einmal gezahlt werden.
- Die Überlassung zur Verschrottung des Bestandsfahrzeugs muss spätestens zwei Monate nach Zulassung des Neufahrzeugs und spätestens bis zum 31.12.2021 erfolgen.
- Das zu verschrottende Bestandsfahrzeug muss mind. 12 Monate auf das antragstellende Unternehmen in Deutschland zugelassen gewesen sein (zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung).
- Voraussetzung für einen staatlichen Zuschuss zur Flottenerneuerung ist in jedem Fall, dass die neu zugelassenen Fahrzeuge anschließend für mindestens 24 Monate im Unternehmen bleiben.
- Der Nachweis über die erfolgte Zulassung muss zwei Monate nach Zulassung und spätestens bis zum 31. Dezember 2021 gegenüber der Bewilligungsbehörde erfolgen.
- Im Falle eines Leasing-Vertrags muss dieser eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten haben.
Allgemeine Informationen:
- Sind Mietfahrzeuge förderfähig? Mietfahrzeuge sind förderfähig, wenn der Vermieter den Antrag stellt. Eine Transportlizenz ist nicht erforderlich.
- Können differierende Fahrzeuge abgewrackt und bestellt werden? Die Neubestellung einen Fahrzeuge ist unabhängig des abgewrackten Fahrzeuges z.B. N3 G raus und neu N3.
- Können Fahrzeuge einer Tochtergesellschaft abgewrackt werden und auf ein anderes Tochterunternehmen ein Fahrzeug neu gekauft werden? Dieses ist ausgeschlossen – der im Kfz-Schein ausgewiesene Besitzer beim Neukauf muss gleichlautend dem des abgewrackten Fahrzeuges sein.